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Am 1.1.2005 trat der Artikel 18 der Verordnung Nr.178/2002 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS in Kraft, die bestimmt, dass alle in Lebens- und Futtermitteln enthaltenen Stoffe in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebs- (also Handels-) stufen
sichergestellt sein müssen.
Das bedeutet für Sie:
- Die Rückverfolgbarkeit ist in allen Produktions- Verarbeitungs- und Vertriebsstufen muss
seit diesem Zeitpunkt sichergestellt sein.
- Es mussten Systeme und Verfahren eingerichtet werden, um festzustellen, von wem Waren erhalten und an wen sie geliefert wurden.
- Den Behörden muss auf Aufforderung darüber Auskünfte gegeben werden.
- Bereits bei Verdacht muss die zuständige Behörde informiert und die Lebensmittel müssen aus dem Markt genommen werden.
Eine
automatisch erstellte Rückverfolgbarkeitsliste, aus der aus jeder Charge
ersichtlich ist, woher sie kam und wofür sie verwendet wurde. Wenn die
Charge in ein weiteres Produkt integriert wurde, wird auch die
weitere Verwendung dieses Produkts angezeigt.
Was kann moware HANDEL/PRODUKTION für Sie tun

- Durchgängige, chargenorientierte Organisation vom Rohmaterial bis zu Konsumenteneinheit
- Informationen über alle Warenbewegungen auch über einen längeren Zeitraum
- Speicherung aller Stoffe, die eine bestimmte Konsumenteneinheit aus der Produktion enthält
- Rückverfolgbarkeit der eingehenden und ausgehenden Chargen
Die Verordnung im Wortlaut als PDF-Datei
Sprechen Sie mit unseren Spezialisten! Rufen Sie an oder schreiben Sie uns ein e-mail!
Herrn
Heinrich Moser
(+43 2236 48595 11) |